Was bedeutet Unfallersatzwagen überhaupt?

In welchen Fällen besteht in der Regel Anspruch auf einen Ersatzwagen?

Viele Betroffene stellen sich nach einem Unfall die Frage: Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, können Sie in vielen Fällen einen Ersatzwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung nutzen.

Häufige Voraussetzungen sind:

  • Sie sind unverschuldet am Unfall beteiligt.
  • Ihr Fahrzeug ist fahruntüchtig oder beschädigt.
  • Sie sind auf ein Auto angewiesen – z. B. für den Arbeitsweg, Kinder, Pflege oder Arzttermine.

Bitte beachten Sie: Jede Situation ist individuell zu bewerten – daher empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder der Versicherung. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

In welchen Fällen besteht in der Regel Anspruch auf einen Ersatzwagen?

In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Mietwagen – zumindest für den Zeitraum, in dem Ihr eigenes Fahrzeug repariert oder begutachtet wird.

Wichtig ist: Die Dauer und Fahrzeugklasse müssen angemessen sein. Wenn Sie z. B. normalerweise einen Kleinwagen fahren, wird in der Regel kein Anspruch auf ein Luxusfahrzeug bestehen.

Ihre Vorteile mit einem Unfallersatzwagen von Zetex

Die gegnerische Versicherung übernimmt in den meisten Fällen die gesamten Mietkosten – ohne Vorauszahlung für Sie.

Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit? Ihr Ersatzwagen steht in vielen Fällen noch am selben Tag bereit.

Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie bei allen Fragen und Formalitäten.

Ihre Rechte – kurz erklärt

Auch wenn wir keine Rechtsberatung anbieten, möchten wir Ihnen folgende Punkte mitgeben:

  • Sie dürfen sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen ebenfalls die gegnerische Versicherung.
  • Dokumentieren Sie den Schaden und holen Sie ggf. ein unabhängiges Gutachten ein.
  • Je nach Fall kann auch ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden, wenn kein Ersatzfahrzeug in Anspruch genommen wird.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Ersatzwagen für mich?

In der Regel: nichts. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers – bei klarer Schuldfrage und bei bestehendem Nutzungsbedarf.

Wie lange darf ich den Ersatzwagen behalten?

So lange, wie Ihr eigenes Fahrzeug nicht zur Verfügung steht – z. B. bis zur abgeschlossenen Reparatur oder Neuwagenlieferung.

Muss ich selbst mit der Versicherung sprechen?

Nicht zwingend. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Versicherung und klären alles Nötige für Sie. Dafür benötigen wir dafür Name, Anschrift und Auto-Kennzeichen des Schädigers. Außerdem ist noch der Name der gegnerischen Versicherung und das Datum des Unfalls erforderlich.