Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen eine schnelle und einfache Lösung für Ihr Anliegen zu bieten. Stöbern Sie durch unsere Fragen und finden Sie die passende Antwort. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Kundensupport steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vor der Miete

Wie kann ich ein Fahrzeug mieten?

Besuchen Sie unsere Website und und folgen Sie den angezeigten
Schritten, um Ihre Buchung abzuschließen. Wenn Sie ein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum mieten möchten, senden Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Welche Fahrzeuge stehen zur Verfügung?

Informationen zu unserer aktuellen Fahrzeugflotte finden Sie hier.

Wo kann ich ein Fahrzeug abholen?

Sie können ein Fahrzeug an einer unserer Stationen abholen:

 

Station Wuppertal:

Schwelmer Str. 127
42389 Wuppertal

 

Station Remscheid:

Stockder Straße 23
42857 Remscheid

Was ist erforderlich, um ein Fahrzeug zu mieten (Mieteranforderungen)?

  • Gültiger Führerschein
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis o.ä.)
  • 18 Jahre oder älter – unter 21 Jahren kann ein Jungfahrerzuschlag erhoben werden
  • Kredit- oder Debitkarte

Was ist eine Haftungsbeschränkung und wie funktioniert Sie?

Die Selbstbeteiligung oder auch Vollkasko reduziert Ihre Haftung im Falle einer Beschädigung oder Diebstahls des Mietwagens. Wir bieten Ihnen verschiedene Stufen der Selbstbeteiligung an, mit der Sie jeweils pro verursachten Schaden haften. In Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp variiert die Selbstbeteiligung.

Während der Miete

Darf ich mit dem Mietwagen ins Ausland fahren (Grenzüberschreitungen)?

Grenzüberschreitende Fahrten (Auslandsfahrten) sind nicht erlaubt. Mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters können Auslandsfahrten in folgende Länder genehmigt werden:

  • Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Nord-Italien und Spanien
  • Kroatien, Süd-Italien, Vatikanstaat, San Marino, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn

Ist das Rauchen im Fahrzeug gestattet?

In allen unseren Fahrzeugen besteht ein striktes Rauchverbot. Benötigt ein zurückgegebenes Fahrzeug eine Sonderreinigung zur Entfernung von Rauchspuren, stellen wir dem Mieter eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung.

Sie haben eine Panne, einen Unfall oder einen Notfall?

Wenn Sie während der Mietdauer eine Panne, einen Unfall oder einen Notfall haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

  • Bei einem Unfall gilt es natürlich zunächst, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere, Unfallstellen abzusichern und bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten.
  • Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden am Mietwagen müssen Sie dies unverzüglich der Polizei melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug nur leicht beschädigt wurde oder Sie den Unfall selbst verschuldet haben und keine anderen Fahrzeuge beteiligt waren.
  • Darüber hinaus sind etwaige Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit direkt bei uns zu melden. Zu diesem Zweck liegt den Fahrzeugpapieren ein Vordruck für einen Unfallbericht bei. Sie können einen Schaden melden, indem Sie uns unter 02191 7930790 kontaktieren.

Nach der Miete

Wann wird meine Kaution zurückerstattet?

Die Rückerstattung dauert in der Regel nicht länger als 3 Tage. Die Gutschrift kann in bestimmten Fällen (z.B. aufgrund eines Schadens) bis zu zwei Wochen nach der Rückgabe des Fahrzeuges dauern.

Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten während der Miete?

Sie haften als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben wurden, an die anfragende Behörde weiter. Unbeschadet der von der Verwarnungsgebühr unabhängigen Gebühr (20,00 €) für die Abwicklung von Bußgeld-, Verwaltungs- oder Strafverfahren durch uns sind Sie dazu verpflichtet, uns von allen infolge des Verstoßes entstehenden Zusatzkosten freizustellen. Werden wir in dem Verfahren mit  Kosten belastet, werden wir Ihnen diese zusätzlich zu der Gebühr für die Abwicklung von Bußgeld-, Verwaltungs- oder Strafverfahren aufgeben.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Sie benötigen Ihr Fahrzeug länger als erwartet? Sie möchten mehr unser Angebot erfahren? Für alle Fragen rund um Ihre Anmietung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – telefonisch oder per E-Mail.

 

Telefon:

02191 7930790

 

E-Mail:

service@zetex-rent.de

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