Hier haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen eine schnelle und einfache Lösung für Ihr Anliegen zu bieten. Stöbern Sie durch unsere Fragen und finden Sie die passende Antwort. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Kundensupport steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Informationen zu unserer aktuellen Fahrzeugflotte finden Sie hier.
Sie können ein Fahrzeug an einer unserer Stationen abholen:
Schwelmer Str. 127
42389 Wuppertal
Stockder Straße 23
42857 Remscheid
Die Selbstbeteiligung oder auch Vollkasko reduziert Ihre Haftung im Falle einer Beschädigung oder Diebstahls des Mietwagens. Wir bieten Ihnen verschiedene Stufen der Selbstbeteiligung an, mit der Sie jeweils pro verursachten Schaden haften. In Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp variiert die Selbstbeteiligung.
Grenzüberschreitende Fahrten (Auslandsfahrten) sind nicht erlaubt. Mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters können Auslandsfahrten in folgende Länder genehmigt werden:
In allen unseren Fahrzeugen besteht ein striktes Rauchverbot. Benötigt ein zurückgegebenes Fahrzeug eine Sonderreinigung zur Entfernung von Rauchspuren, stellen wir dem Mieter eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung.
Wenn Sie während der Mietdauer eine Panne, einen Unfall oder einen Notfall haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Die Rückerstattung dauert in der Regel nicht länger als 3 Tage. Die Gutschrift kann in bestimmten Fällen (z.B. aufgrund eines Schadens) bis zu zwei Wochen nach der Rückgabe des Fahrzeuges dauern.
Sie haften als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben wurden, an die anfragende Behörde weiter. Unbeschadet der von der Verwarnungsgebühr unabhängigen Gebühr (20,00 €) für die Abwicklung von Bußgeld-, Verwaltungs- oder Strafverfahren durch uns sind Sie dazu verpflichtet, uns von allen infolge des Verstoßes entstehenden Zusatzkosten freizustellen. Werden wir in dem Verfahren mit Kosten belastet, werden wir Ihnen diese zusätzlich zu der Gebühr für die Abwicklung von Bußgeld-, Verwaltungs- oder Strafverfahren aufgeben.
Sie benötigen Ihr Fahrzeug länger als erwartet? Sie möchten mehr unser Angebot erfahren? Für alle Fragen rund um Ihre Anmietung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – telefonisch oder per E-Mail.
02191 7930790
service@zetex-rent.de